Geschäftsschädigende Bewertung (Rezension) bei Google löschen

In der Rezension steht zum Beispiel, dass Ihr Onlineshop Geld bei Retouren nicht zurückerstattet, was nicht Ihrer tatsächlichen Geschäftspraxis entspricht. Diese Bewertung wäre klar geschäftsschädigend.

Selbst eine Rezension, die nur die Website schlecht bewertet, hat negative Folgen für Ihren Aussenauftritt.

Schaden entfernen

Eine schlechte Google-Bewertung ist immer ein Schaden fürs Geschäft. Es muss geschaut werden, inwieweit man solche negativen Rezensionen loswerden kann.

 

Ist eine geschäftsschädigende Bewertung bei Google immer rechtswidrig?

Nein, nicht jede Kritik ist rechtswidrig. Eine rechtswidrige Bewertung liegt jedoch vor, wenn der Eintrag bei Google gegen Google’s Richtlinien und / oder gegen Schweizer Recht verstösst.

Solche Rezensionen lassen sich schnell und effektiv löschen.

Beispiele

Beispielsweise ist eine Bewertung bei Google rechtswidrig, wenn sie vorgibt, von einem Kunden zu stammen, obwohl dies nicht der Fall ist. Eine solche geschäftsschädigende Fake-Bewertung ist rechtlich unzulässig und kann entfernt werden.

Oder aber es werden unwahre Behauptungen in der Bewertung geäussert. Dies ist von der Meinungsfreiheit nicht umfasst und kann gelöscht werden. Hierbei gelten selbst kleinste Lügen als unzulässig.

Weitere Fallbeispiele einer rechtswidrigen Rezension lassen sich bilden: strafrechtlich relevante Aussagen (Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Verleumdung etc.) oder unrechtmässige Nennung personenbezogener Daten (z. B. Klarname eines Angestellten).

Was macht Google zum Schutz?

Welchen Einfluss haben die Richtlinien von Google für einen solchen Eintrag?

Geschäftsschädigende Bewertungen können auch anhand der „Google-Richtlinien für Rezensionen“ gelöscht werden. Denn Google selbst hat Bewertungsregeln aufgestellt und entfernt Einträge, die hiergegen verstossen.

Zu den Richtlinien zählen u. a. folgende Punkte, die meistens automatisch geschäftsschädigender Natur sind, falls sie in einem Eintrag erwähnt werden:

  • Diskriminierende Inhalte in der Bewertung
  • Interessenkonflikte in dem Eintrag (z. B. negative Beurteilung eines Arbeitgebers bei Google)
  • Nennung von Klarnamen in der Rezension
  • Illegale Inhalte in der Bewertung

Googles Richtlinien bieten viele weitere Punkte, die eine gute Angriffsmöglichkeit darstellen. Auf dieser Grundlage kann sich ebenso effektiv gegen geschäftsschädigende Bewertungen gewehrt werden wir auf Grundlage des Schweizer Rechts.

Vorgehen

Gegen rechtswidrige Google-Einträge kann man sich juristisch schnell und effektiv wehren. Wenden Sie sich an den Kundensupport von Google oder direkt an Ihre Rechtsschutzversicherung, die einen juristisch fundierten Löschantrag bei Google einreichen kann.

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