AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dotmade GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Klarstellung in der Beziehung zwischen allen Parteien. Dabei soll niemand bevorzugt oder benachteiligt werden. Ziel dieser AGB ist es, die Zusammenarbeit zwischen der Dotmade GmbH und ihren Kundinnen rechtlich verbindlich zu regeln und Klarheit über Rechte und Pflichten beider Parteien zu schaffen.

Allgemeines und Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dotmade GmbH (nachfolgend «Agentur» genannt) mit ihren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern, im Folgenden als «Kundin» bezeichnet. Die in diesem Dokument gewählte Form bezieht sich auf Personen jeglichen Geschlechts und/oder Unternehmen. Abweichende Bedingungen der Kundin werden von der Agentur nur nach schriftlicher Bestätigung akzeptiert.

Alle Vereinbarungen zwischen der Agentur und der Kundin müssen schriftlich festgehalten werden. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Der genaue Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus den Briefings und Projektverträgen und werden in Leistungsspezifikationen bzw. Leistungsbeschrieben festgehalten. Mündliche Briefings bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

Die erste Besprechung sowie die Erstofferte sind für die Kundin kostenfrei und unverbindlich. Weitere Leistungen, wie die Ausarbeitung von Projektvorschlägen oder die Erstellung weiterer Offerten, sind kostenpflichtig. Über die Höhe des Honorars wird die Kundin im Voraus informiert. Ein Vertrag zwischen der Agentur und der Kundin kommt mit der Erteilung eines Auftrages oder der Akzeptanz unserer Auftragsbestätigung in schriftlicher Form zustande.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie nochmals explizit vereinbart werden müssen.

Angebot und Auftragserteilung

Die Angebote der Agentur sind unverbindlich und basieren auf den erhaltenen Detailangaben der Kundin. Leistungen, die im Angebot oder der Auftragserteilung nicht schriftlich enthalten sind, werden zusätzlich berechnet. Ein Vertrag kommt durch die Erteilung eines Auftrags oder die Akzeptanz einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Eine elektronische Bestellung (z.B. via E-Mail) ist ohne Unterschrift bindend. Nach Auftragsbestätigung und zu Beginn der Arbeit kann eine Anzahlung verlangt werden.

Leistungen und Verbindlichkeiten

Die Agentur erbringt ihre Leistungen gemäss den getroffenen Vereinbarungen und kann Dritte zur Leistungserbringung beiziehen. Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe oder Leistungen sind zu vergüten. Ihre Nutzung erfordert die Zustimmung der Agentur und die Zahlung eines gesonderten Honorars. Wartungen und Anpassungen an Webprodukten sind Bestandteil dieser AGB und deren Umfang wird im jeweiligen Vertrag festgehalten. Bei Verträgen über Domains oder Hosting gelten ergänzend die Bedingungen der zuständigen Registrare oder Partnerfirmen. Die Agentur schuldet dabei lediglich die Vermittlung der Domain bzw. die Leistungen eines Resellers der Partnerfirma.

Pflichten und Verantwortlichkeiten der Agentur

Die Agentur ist berechtigt, zur Realisierung von Aufgaben Dritte beizuziehen, es sei denn, die Kundin wünscht ausdrücklich eine Realisierung durch die Agentur selbst. Die Agentur informiert die Kundin auf schriftliche Anfrage über den Projektfortschritt und die aufgelaufenen Kosten. Schwierigkeiten, die die vertragsgemässe Erfüllung in Frage stellen, teilt die Agentur der Kundin so früh wie möglich, das heisst so bald erkannt, mit. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das Projekt, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche der Kundin gegen die Agentur sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Pflichten der Kundin

Die Kundin entrichtet für die Leistungen der Agentur die jeweils festgelegten Vergütungen. Die Kundin stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister dürfen nur nach Rücksprache mit der Agentur erfolgen. Die Kundin hat die Agentur rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche oder behördliche Vorschriften aufmerksam zu machen, soweit diese für die Vertragserfüllung relevant sind.

Honorar und Zahlungskonditionen

Preise und Zahlungsfristen

Die Ansätze und die im Angebot errechneten Gesamtpreise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug oder unvollständiger Zahlung der Honorare behält sich die Agentur das Recht vor, ihre Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Zusätzlich kann eine Entschädigung für Umtriebe sowie Verzugszinsen, laufend ab Rechnungsdatum, geltend gemacht werden.

Einstellung von Diensten bei Zahlungsverzug

Sollte die Kundin trotz Mahnung innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsstellung keine Zahlung leisten, behält sich die Agentur das Recht vor, die betroffenen Dienstleistungen, wie z.B. Hosting- oder Domain-Dienste, nach einer letzten schriftlichen Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen einzustellen. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus der Einstellung dieser Dienste entstehen, insbesondere nicht für geschäftliche Verluste wie den Ausfall von E-Mail-Diensten oder Webseiten.

Abrechnung von Anfragen und Support

Pro Anfrage (z.B. Beratung, Besprechung, Support per E-Mail, Telefon, persönlich oder anderen Kommunikationswegen) wird ein Mindestaufwand von 20 Minuten (= 0.33h) zum aktuellen Stundensatz berechnet. Weiterer Aufwand wird in 5-Minuten-Intervallen abgerechnet. Erbrachte Leistungen aus laufenden Aufträgen werden entweder monatlich oder nach Lieferung in Rechnung gestellt.

Lizenzen und Drittprodukte

Lizenzen und Drittprodukte sind nicht Bestandteil einer Offerte und werden separat verrechnet, ausser sie sind im Vertrag ausdrücklich inkludiert. Im Wartungsvertrag sind bestimmte Lizenzen in den Abonnementskosten enthalten.

Teilleistungen und Teilzahlungen

Erstreckt sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, kann die Agentur der Kundin Teilzahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für die Kundin nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage der Agentur dienen.

Zusätzliche Aufwendungen

Nicht im Honorar der Agentur enthalten und von der Kundin zusätzlich zu vergüten sind folgende Aufwendungen:

  • Anfahrtskosten
  • Durch die Kundin angeordnete Wochenendarbeiten (mit Faktor 1.5 vergütet)
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten, falls notwendig
  • Übersetzungsarbeiten
  • Kosten für externe Plugins und individuelle Software
  • Leistungen Dritter

Änderungen oder Abbruch von Aufträgen

Ändert oder bricht die Kundin Aufträge, Arbeiten, Planungen etc. ab, werden der Agentur die bis dahin angefallenen Kosten ersetzt. Bei Streichung oder Kürzung des Auftragsvolumens ist die Kundin verpflichtet, mindestens 20 % des ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumens zu bezahlen.

Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

Fremdkosten

Aufträge an Dritte erteilen wir im Namen und auf Rechnung unserer Kundin. Für Fremdleistungen unterbreiten wir er Kundin der Regel Originalangebote. Rechnungen von Dritten werden auf Wunsch durch uns kontrolliert, in der Regel jedoch zur direkten Begleichung an die Kundin weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, die der Kundin direkt in Rechnung gestellt werden, übernehmen wir keine Verpflichtungen.

Daten und Unterlagen (Arbeitsunterlagen und elektronische Daten)

Die Agentur bewahrt für die Dauer der Zusammenarbeit sämtliche zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen benötigten Unterlagen mit der nötigen Sorgfalt auf. Zur Herausgabe von Unterlagen und Daten zum Werk kann die Agentur nur dann verpflichtet werden, wenn die Übertragung der damit verbundenen Rechte an die Kundin entschädigt oder vorgängig vereinbart wurde. Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann von der Kundin nicht gefordert werden. Alle Arbeitsunterlagen und Daten, die von der Kundin bereitgestellt werden, können auf gängigen Clouddiensten gespeichert werden. Kundendaten werden unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes bearbeitet und aufbewahrt.

Geistiges Eigentum, Urheber- und Nutzungsrechte

Das geistige Eigentum verbleibt bei der Agentur. Die Agentur behält das Recht auf Namensnennung und Veröffentlichung der erstellten Werke auf den eigenen Kanälen. Bei widerrechtlicher Nutzung schuldet die Kundin der Agentur eine Konventionalstrafe. Die Nutzungsrechte an nicht realisierten Werken verbleiben bei der Agentur.

Diskretion

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind geheim zu halten und dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

Lieferfristen und Termine

Schriftlich vereinbarte Termine sind verbindlich. Verzögerungen können durch äussere Umstände verlängert werden. Fest zugesicherte Lieferfristen und Publikationstermine gelten nur, wenn sie im Vertrag vereinbart wurden und die erforderlichen Unterlagen/Informationen der Kundin vereinbarungsgemäss bei der Agentur eintreffen. Treten auf einer Seite Verzögerungen auf, ist die jeweilige Partei verpflichtet dies der anderen Partei zu melden, wodurch neue Lieferfristen und Publikationstermine vereinbart werden können. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Unterlagen/Informationen der Kundin oder durch Änderungen des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann die Agentur keine Haftung übernehmen. Auftragsänderungen bedürfen immer einer neuen Vereinbarung von Lieferfristen und Publikationsterminen. Überschreitungen von Lieferfristen oder Publikationsterminen, für welche die Agentur kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch, Krankheit, Unfall oder Todesfall, sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen die Kundin nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Agentur wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.

Abnahme und Reklamationen

Die Kundin prüft die erbrachten Leistungen selbst. Bei einem vereinbarten Abnahmeverfahren kann die Kundin verlangen, dass die Erfüllungskriterien demonstriert werden. Die Kundin akzeptiert das «Gut zur Publikation» oder «Gut zum Druck» durch eine schriftliche Bestätigung oder stillschweigend, wenn sie innert 10 Tagen nach Erhalt keine schriftliche Reklamation einreicht. Sämtliche darauffolgenden Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Tritt die Kundin vom Vertrag zurück oder nimmt die Kundin die fertiggestellten Leistungen/Produkte nicht an, so gerät sie in Abnahmeverzug. Nichtgefallen im Rahmen der vereinbarten Anforderungen berechtigt die Kundin nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

Im Falle des Abnahmeverzugs oder der Nichtabnahme der erbrachten Leistungen ist die Agentur berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gemäss Art. 377 OR kann die Agentur 100 % des dem Auftrag zugrunde liegenden Honorars fordern, falls der Widerruf zur Unzeit erfolgt. In allen anderen Fällen wird der Schadensersatz auf den nachweisbaren tatsächlichen Schaden beschränkt.

Beanstandungen an Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung der Agentur lediglich als Vermittlerin aufgetreten ist, liegen nicht in ihrer Verantwortung. Sie setzt sich in diesem Fall als Vermittlerin ein und mit unserem ganzen Know-how für eine faire Regelung zwischen der Kundin und der Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden. In jedem Fall trägt die Kundin durch die Abnahme die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller veröffentlichten Werbe- und Kommunikationsmittel. Verzichtet die Kundin aus Termin- oder Kostengründen auf durch die Agentur empfohlenen Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere gegenüber Dritten, so übernimmt sie keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses. Die Kundin hat kein Anrecht auf «Geld zurück» bei bestellten Domainnamen, SSL-Zertifikaten, Abonnements sowie Aufschaltgebühren und Gebühren der jeweiligen Partnerunternehmen (Kreditkartengebühr, PayPal etc.) bei der Agentur.

Urheberrecht und Nutzung

Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von der Agentur geschaffenen Konzept, Design, Text, Programmier- und Grafik-Leistungen, bei uns verbleiben. Ohne das ausdrückliche Einverständnis von der Agentur dürfen keinerlei Änderungen an unseren Werken, insbesondere an Programmier- und Grafik-Arbeiten vorgenommen werden. Der Kunde erwirbt mit der Begleichung des Honorars ein Nutzungsrecht. Unter Nutzungsrecht verstehen wir den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde. Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen usw.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich Honorar-pflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis möglich.

Die Tätigkeit für unsere Kunden können wir in unseren eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die von uns geschaffenen Programmier- und Grafik-Leistungen auf unserer eigenen Webseite abzubilden und zu beschreiben. Wir sind berechtigt, von den für Kunden gestalteten und geschaffenen Programmier- und Grafik-Leistungen auf eigene Kosten Reproduktionen herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

Datensicherheit

Von Daten, die vom Kunden – gleich in welcher Form – an die Agentur übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherungskopien her. Auch wenn die Server von der Agentur regelmässig gesichert werden, ist der Kunde für die Sicherung der übermittelten Daten verantwortlich. Für den Fall des Datenverlusts ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals und unentgeltlich an die Agentur zu übermitteln. Falls der Kunde eine Datenwiederherstellung von Seiten der Agentur wünscht, wird dies nach Möglichkeit und gegen Bezahlung des Aufwandes erledigt. Die Agentur garantiert in keinem Fall, dass die Daten wiederhergestellt werden können. Bei der Benutzung des Internets bestehen für den Kunden verschiedene Datenschutzrisiken. Insbesondere ist der Datenschutz bei der unverschlüsselten Übermittlung von Daten nicht gewährleistet. Ebenso muss damit gerechnet werden, dass unverschlüsselt übermittelte E-Mails von Dritten unberechtigterweise gelesen, verändert oder unterdrückt werden können. Die Verschlüsselung und Chiffrierung von übertragenen Informationen können den Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessern. Firewalls können das unerwünschte Eindringen von nicht zugriffsberechtigten Dritten möglicherweise verhindern oder jedenfalls erschweren. Die Ergreifung von Massnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

Einsatz von Dritten

Von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeitende gelten als Erfüllungsgehilfen. Die Kundin darf diese nicht direkt beauftragen, ausser mit schriftlicher Zustimmung.

Abwerbeverbot

Die Kundin darf keine Mitarbeitenden der Agentur abwerben, ausser mit schriftlicher Zustimmung.

Haftung

Die Agentur übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit sowie Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. Es liegt in der Verantwortung der Kundin, dies sicherzustellen sowie, dass die von der Agentur erstellten Arbeiten keine Rechte Dritter verletzen.

Die Agentur haftet insbesondere nicht für Fehler der von ihr vertriebenen Software, für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von E-Mail-Nachrichten, für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen.

Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aufgrund der missbräuchlichen Nutzung ihrer Infrastruktur, Sicherheitslücken in installierten Applikationen oder unbefugtem Eindringen in Kundenwebseiten durch Dritte entstehen. Die Agentur trifft alle angemessenen Massnahmen zur Abwehr solcher Eingriffe, übernimmt jedoch keine Garantie für die Sicherheit.

Eine Haftung der Agentur für gewöhnliche und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Agentur haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

Die Agentur haftet nicht für Handlungen von Hilfspersonen, es sei denn, die Agentur selbst hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Die Haftung der Agentur ist in jedem Fall auf den einmaligen Ertrag aus dem jeweiligen Auftrag beschränkt.

Rechtsabklärungen

Die Kundin sichert zu, dass sie im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte an allen angelieferten Gestaltungselementen (Logos, Fotos, Illustrationen, Designs usw.), Texten und digitalen Daten ist. Die Agentur lehnt jegliche Haftung für Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang ab.

Teilnichtigkeit

Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand

Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten sind ausschliesslich die Gerichte am Geschäftssitz der Agentur zuständig.

Änderung der AGB und Abrufbarkeit

Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website der Agentur veröffentlicht. Für laufende Verträge gelten die geänderten AGB nur, wenn die Kundin den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung widerspricht.

Bestätigung der Kenntnisnahme der AGB

Die Kundin bestätigt durch den Vertragsabschluss, die AGB gelesen und verstanden zu haben.

Dotmade GmbH, April 2024